Barrierefreiheit
Stand: 05.10.2026. Diese freiwillige Erklärung zeigt, was wir tun, damit du die Website synvyr.com gut bedienen kannst, wie wir das prüfen und wo die Grenzen liegen.
Was wir für die Website tun
Ein automatisches Prüfprogramm (axe) kontrolliert auf der Website unter anderem Farbkontraste, Beschriftungen, Überschriften und Bedienelemente. Von Hand prüfen wir im Browser, ob sich alles mit der Tastatur bedienen lässt, ob Animationen ausbleiben, wenn du sie im System abgeschaltet hast, und wie die Seiten auf dem Smartphone aussehen.
- Bei der letzten vollständigen Prüfung am 25.09.2026 haben wir alle damals veröffentlichten Seiten am Computer und am Smartphone geprüft und keine Verstöße gefunden.
- Du bedienst die Website mit der Tastatur, auch Menü und Produktmenü, die Kapitelleiste, aufklappbare Fragen und Tabellen.
- Hast du in deinem Betriebssystem Animationen abgeschaltet, zeigt auch die Website keine.
- Auf dem Smartphone passt jede Seite in die Breite des Bildschirms, und Links im Text sind unterstrichen, nicht nur farbig markiert.
- Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, an der sich Screenreader orientieren.
Wo die Grenzen liegen
Seiten, die nach dem 25.09.2026 hinzugekommen sind, gehören noch nicht zu dieser Prüfung. Das Tool synvyr, in dem du nach der Anmeldung arbeitest, haben wir nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Eine automatische Prüfung findet nicht jede Barriere. Einen Test mit Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, haben wir bisher nicht gemacht.
Deshalb versprechen wir nicht, dass Website oder Tool barrierefrei im Sinne eines Gesetzes oder einer Norm sind.
Barriere melden
Stößt du auf ein Hindernis, schreibe uns an [email protected] und nenne uns die Seite und was nicht funktioniert hat.
Rechtlicher Hinweis
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt nach unserer Einschätzung derzeit nicht für synvyr, weil Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, davon ausgenommen sind (§ 3 Abs. 3 BFSG). Wir testen die Website trotzdem wie oben beschrieben und sehen jedes Jahr nach, ob die Ausnahme noch gilt.